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„Die muss ja nicht dauernd scharf sein?!“

Falsch! Versicherer steigen oft aus, wenn Alarmanlagen nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden.

 

Eine Familie möchte ihr Haus schon dringend in Richtung Flughafen verlassen: ab in den Urlaub! Die Alarmanlage lässt sich ärgerlicherweise aber gerade nicht scharfschalten. Um den Flug nicht zu verpassen, bleibt die Anlage unscharf.

 

Während die Familie urlaubt, geschieht jedoch ein Einbruch, da - wie weitestgehend bekannt ist - Urlaubszeit eben auch Einbruchszeit ist. Die Versicherung kann allerdings leistungsfrei bleiben - eben, weil die Alarmanlage fahrlässigerweise nicht scharf, also eingeschaltet, war. Und ebenso werden mutwillige Schäden am Haus, die im Zuge des Einbruchs entstanden sind, nicht abgedeckt. Im schlimmsten Fall wäre das beispielsweise ein Brand und somit ein Totalschaden für das Haus und die Existenz der Familie.

 

Dieses Szenario zeichnet Markus Nowotny. Er ist in der Wirtschaftskammer Wien Berufsgruppenobmann der Alarmanlagenerrichter.

 

Leistungsfreie Versicherung

Für private Haushalte ist - im Binnenverhältnis zum Versicherer - die Meldung des Einsatzes einer Alarmanlage freiwillig. Aber, erläutert Markus Nowotny: „Zwar bekommen die Inhaber vergünstigte Versicherungskonditionen, jedoch muss jedem privaten Betreiber bewusst sein, dass er aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet ist, die Alarmanlage bei Abwesenheit immer scharf zu schalten, auch wenn die Abwesenheit nur wenige Minuten beträgt.“ Sollte dies nicht beachtet werden, ist es möglich, dass im Falle eines Einbruchs die Versicherung leistungsfrei bleibt.

 

Der Merksatz hierzu lautet: Eine Alarmanlage ist immer ein maßgeschneidertes Produkt, da in Abhängigkeit von Umgebung, Objektbeschaffenheit und persönlichen Lebensumständen keine Alarmlösung der anderen gleicht.

 

Autarke Alarmanlagen

Generell gilt: Wesentlich für die Versicherungen ist immer die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die sich in der Polizze finden. Diese divergieren oft von Anstalt zu Anstalt, im schlimmsten Fall kann das Nicht-Einhalten dieser Vorschriften tatsächlich zu Leistungsfreiheit führen. Weiters gilt: Versicherungen und auch Landesförderungen sind an zertifizierte Alarmanlagen gebunden.

 

In aller Regel geht es zunächst aber um an sich selbstverständliche Dinge - wie das Zusperren von Türen, das Verriegeln von Fenstern, aber auch um das Anwenden von vereinbarten Sicherungen, sprich: eben um den Einsatz der Alarmanlage.

 

In den vergangenen Wochen und Monaten sind sogenannte Smart Home-Systeme als vermeintlicher Ersatz für Alarmsysteme auf dem Sicherheitsmarkt aufgetaucht. Robert Goliasch (www.berufsdetektiv.at) sieht diese Entwicklung kritisch. Er ist staatlich konzessionierter Berufsdetektiv und Fachberater für Sicherheitstechnik. Im Auftrag von Versicherungen macht er auch Sicherheitsanalysen im Bereich Einbruchschutz.

 

Goliasch weiß, worauf diese - insbesondere Haushaltsversicherungen - großen Wert legen. Gegenüber dem Börsen-Kurier sagt der Vorsitzende der Wiener Berufsdetektive: „Durch das Auslesen des Ereignisspeichers kann man im Nachhinein feststellen, in welchem Zustand die Alarmanlage war.“ Also, auch hier: Einschalten! Wesentlich bei jeder Art von Sicherheitstechnik sei es jedenfalls, diese von einem Fachbetrieb montieren und in Betrieb nehmen zu lassen.

 

Wie sicher kann man sich in Zeiten von Hacking & Co aber bei der Sicherheitselektronik überhaupt noch sein? Dazu Goliasch: „Alarmsysteme sollten nie in Smart Homes integriert werden.“ Denn: „Angriffe virtueller Natur auf Alarmanlagen gibt es praktisch nicht, wenn sie autark verbaut sind.“

 

Dennoch: Den ordnungsgemäßen Einsatz vorausgesetzt, ist ein Alarmsystem eine gute Investition in das Gefühl von persönlicher Sicherheit.

 

Sicher daheim

Fragen der Kriminalprävention werden unter bundeskriminalamt.at beantwortet, unter der Telefonnummer 059 133-0 und selbstverständlich auch auf jeder Polizei-Inspektion.

 

Die Plattform sicherdaheim.at wiederum - eine Initiative der WKW-Sparte Gewerbe und Handwerk - hilft auch bei der Suche nach zertifizierten Fachbetrieben und zeigt Fördermöglichkeiten auf, z.B. für einbruchshemmende Türen. Kostenlose Online-Checks zur IT-Sicherheit runden das Angebot ab.

 

Außerdem hat gerade die HYPO NOE mit der Landespolizeidirektion NÖ einen Folder „Sicherheit für Ihr Zuhause“ mit Expertentipps herausgegeben, der zur kostenlosen Entnahme in allen Geschäftsstellen aufliegt.

 

Artikel im Börsen-Kurier vom 24.1.2019